Unsere Nachfragen zur L 361 n

In der Sitzung des Mai-Kreisausschusses wurde zu unserer Anfrage vom 27. April 2018 berichteten  Es geht um eine Koordinierung nicht um eigene Planungen. Der Rhein-Kreis Neuss würde dahingehend unterstützend tätig, in dem er die Projektsteuerung für die nicht vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erbrachten Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen müssen bei Straßen NRW von externen Ingenieurbüros übernommen werden. Die Details der Aufgabenerfüllung müssen zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW noch festgelegt werden.

Hierzu haben wir für die Sitzung des Juni-Kreisausschusses weitere Fragen zusammen gestellt:

  • Für die Üernahme der genannten Arbeiten, so berichteten Sie, bedarf es keines Beschlusses des Kreistages. Die Gründe für den nicht notwendigen Beschluss nannten Sie nicht. Wie lauten diese?
  • Wir sind davon ausgegangen, dass die Kreisverwaltung wirtschaftlich effizient tätig ist. Die Personalstärke eng bemessen ist. So sind wir verwundert, dass die oben genannten Tätigkeiten übernommen werden können. a) Welcher Fachbereich und in welcher Stärke wird in Anspruch genommen? b) Erfolgen Neueinstellungen oder werden notwendige Arbeiten dann nicht mehr durchgeführt?
  • Im Protokoll der Sitzung des Kreisausschusses vom 16. Mai 2018 ist unter TOP Ö 2.2 vermerkt: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass der Kreis die Auftragsvergabe anstelle des Landesbetriebes Straßen NRW koordiniere. Der Landesbetrieb habe verdeutlicht, dass er das Anfordern und Auswerten von Unterlagen nicht selber vornehmen könne. Der Kreis vergebe anstelle des Landesbetriebes die Aufträge gegen Kostenerstattung. Darüber werde eine Planungsvereinbarung abgeschlossen.Wird dem Kreistag die konkrete Planungsvereinbarung, die zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen wird, vorgelegt? a) In welcher Form schreibt der Rhein-Kreis Neuss die Planungsleistungen aus? Wie sehen die Qualitätsstandards bei der Ausschreibung aus? b) Wie sehen die Qualitätsstandards bei der Ausschreibung für das Verkehrsgutachten aus. c) Wird dort der Quellen- und Zielverkehr mit Kennzeichenverfolgung genau untersucht? d) Werden mit dem Gutachten mögliche alternative Verkehrsvarianten einzeln untersucht und dargestellt?
  •  Wird der Kreistag über die Ausschreibungsmodalitäten und die Ausschreibungsvergabe informiert?
  •  Wertet der Rhein-Kreis Neuss die Unterlagen aus? Wenn ja, in welcher Form? Wird der Kreistag über diese Auswertung informiert?
  •  Bei welchem Verfahrensschritt wird konkret die Planung begonnen?
  • Was passiert mit dem Linienbestimmungsverfahren, welches nur den Erftauenbereich betrachtet hat?
  •  Ist vorgesehen, den Vorentwurf komplett neu zu erstellen? Wenn nein, warum nicht?
  •  Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Planfeststellungsbehörde, die den Untersuchungsumfang festlegt?
  •  Werden die anerkannten Naturschutzbehörden umfangreich beteiligt?
  •  Wann ist voraussichtlich mit der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Ermöglichung der Einwendungen durch die Bürger und anerkannten Naturschutzbehörden zu rechnen?
  •   Kann die Planung wegen anderer Prioritätensetzung oder anderen Erkenntnissen wieder eingestellt werden?