Resolution zur Entlastung des Rhein-Kreises Neuss

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

wir bitten Sie, die nachstehende Resolution auf die Tagesordnung des Kreistages am 25. März 2014 zu nehmen:

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes umgehend noch in 2014 um die zugesagte eine Milliarde Euro zu entlasten. Der Rhein-Kreis Neuss wartet dringend auf ein deutliches und klares Signal angesichts der trotz guter Konjunktur angespannten Haushaltslage. Für diese Entwicklung ist insbesondere der hohe Anteil an kommunal nur wenig zu beeinflussenden Kosten der sozialen Sicherung verantwortlich. Die Umsetzung könnte durch eine befristete Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft realisiert werden.

Wir fordern weiter: Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag versprochenen insgesamt fünf Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.

Wir fordern, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht allein gelassen werden.

Begründung:

Bereits die alte schwarz-gelbe Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt den Kommunen in Deutschland eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro zugesagt. Für NRW würde dies eine Verbesserung in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro bedeuten. Leider hält die neue schwarz-rote Bundesregierung diese Zusage nicht ein. Der Obmann der CDU/CSU im Haushaltsausschuss Norbert Barthle sagte, dass ein Bundesteilhabegesetz frühestens 2017 kommt und die damit verbundene Entlastung erst 2018. Bis dahin soll es bundesweit erst ab 2015 zu Entlastungen von lediglich einer Milliarde Euro kommen. Dieses ist angesichts der Finanzlage und den gemachten Versprechungen völlig indiskutabel. Auch weitere mögliche Verbesserungen wie z.B. die Erweiterung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer bleiben aus. Das ist kein gutes Signal für die Kommunen.

Die schwarz-rote Koalition muss vertragstreu bleiben und darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Ohne ein klares Signal des Bundes werden die besonderen Anstrengungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wiederherstellung und Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit auf eine besondere Belastungsprobe gestellt. Seit Antritt der Regierungsverantwortung im Jahr 2010 hat die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen besondere Anstrengungen zur Rettung der Kommunen vorgenommen. Strukturell werden die Städte und Gemeinden durch eine Stärkung der Gemeindefinanzierung und eine Entlastung bei Fachgesetzen wie der Finanzierung der deutschen Einheit oder des Ausbaus der Kindertagesstätten um rund eine Milliarde Euro aus Landesmitteln entlastet. Darin sind gezielte Maßnahmen für notleidende Kommunen von rund 400 Millionen Euro jährlich enthalten. Ferner hat der Wechsel der Mehrheiten im Bundesrat dazu geführt, dass im Rahmen der Verhandlungen zur Hartz-Reform (Bildungspaket) die Kommunen in NRW vom Bund bei der Grundsicherung im Alter um rund eine weitere Milliarde Euro entlastet werden.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem Bundesteilhabegesetz das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.

Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter an, entsprechend wachsen die Kosten dynamisch in erheblicher Höhe weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher nicht in den Plänen der Großen Koalition erkennbar. Daher fordern wir, dass das Instrument Bundesteilhabegesetz hierzu eine sichere Antwort geben muss, damit die Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender