MITTAGSVERPFLEGUNG FÜR ARME KINDER SICHERSTELLEN

„Kinder aus einkommensarmen Familien sind von der Corona-Pandemie besonders
betroffen, weil ihr Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen zur Bildung und Teilhabe
in puncto Mittagessen einfach ersatzlos weggefallen ist. Das ist aber keine
Schönwetter-Leistung, sondern wesentlicher Bestandteil ihrer materiellen
Existenzsicherung!“
stellt Angela Stein-Ulrich (Spitzenkandidatin der Grünen für den Kreistag) fest.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und
der Kindertagespflege ab dem 16.3.2020 hatten die Kinder keine Möglichkeit mehr
an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen.

Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und
Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie.
Jetzt können die Eltern die Mehrkosten für eine ausgewogene Ernährung ihrer
Kinder aus dem ohnehin schon viel zu niedrigen Regelsatz nicht aufbringen und
Erspartes haben sie nicht. Die Folgen: An anderer Stelle muss noch mehr gespart
werden.

Stein-Ulrich:
„Wir gehen davon aus, dass eine ausgewogene Mahlzeit in der Schule oder Kita
mindestens 4 Euro kostet. Insofern gehen den Familien jeden Monat mindestens 80
Euro Anspruch verloren. Das ist nicht nur für die Betroffenen viel Geld!“

Dies hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkannt und gesetzlich
geregelt, dass die Kosten für ein Schulmittagessen oder für die Mittagsverpflegung in
Kindertagesstätten bzw. in der Kindertagespflege auch im Rahmen des BuT-Paketes
übernommen werden können, wenn dieses Mittagessen dezentral angeboten wird.
Auch Gutscheine für den Kauf von Lebensmittel können ausgegeben werden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes (Sozialschutz-Paketes II) am 20.05.2020 hat in
NRW das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) die
Vorgaben zur
Rechtsanwendung mit Erlass vom 28.05.2020 konkretisiert und die Umsetzung bis
sogar bis zum 30.9.2020 verlängert.

Demnach werden nicht nur die Kosten für das Mittagessen selbst übernommen,
sondern auch für Aufwendungen, die sich aus anderweitigen Erbringungen ergeben.
Den Kommunen und Jobcenter wird ein weiter Rahmen für die Umsetzung der
Regelung gesetzt.
In der Praxis soll das zubereitete Mittagessen beliefert oder abgeholt bzw.
Gutscheine ausgegeben werden.

Auch das Jobcenter, sowie die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss wurden darüber
durch die Kreisverwaltung mit Rundverfügungen informiert.

Leider werden viele eigentlich Anspruchsberechtigte von Seiten des Jobcenters
hierüber bis heute nicht informiert. Dadurch wird vielen Kindern diese Leistung de
facto bis heute verwehrt.

Stein-Ulrich:
„Es ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass bis heute die
Betroffenen nicht über ihre Rechte aufgeklärt und informiert wurden und weder das
für Hartz IV zuständige Jobcenter noch die für SGB XII-Leistungen sowie die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Kommunen ihren
gesetzlich vorgeschriebenen Auskunfts- und Beratungspflichten nachgekommen
sind.“

Zwischenzeitlich haben mit GRÜNER Unterstützung mehrere Alleinerziehende einen
entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten Beim Jobcenter gestellt.
Auch nach Wochen gibt es keine Antwort auf die Anträge.

Dieser unhaltbare Zustand muss umgehend ein Ende haben.
„Wir fordern das Jobcenter auf, hier endlich tätig zu werden und den bedürftigen
Kindern ihr Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen nicht länger zu verwehren“.

Erhard Demmer Angela Stein-Ulrich
(Fraktionsvorsitzender) (Kreistagsabgeordnete)