MITTAGSVERPFLEGUNG FÜR ARME KINDER SICHERSTELLEN 12. August 2020 „Kinder aus einkommensarmen Familien sind von der Corona-Pandemie besondersbetroffen, weil ihr Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen zur Bildung und Teilhabein puncto Mittagessen einfach ersatzlos weggefallen ist. Das ist aber keineSchönwetter-Leistung, sondern wesentlicher Bestandteil ihrer materiellenExistenzsicherung!“stellt Angela Stein-Ulrich (Spitzenkandidatin der Grünen für den Kreistag) fest. Aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Schulen, Kindertagesstätten undder Kindertagespflege ab dem 16.3.2020 hatten die Kinder keine Möglichkeit mehran der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen. Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- undSchulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie.Jetzt können die Eltern die Mehrkosten für eine ausgewogene Ernährung ihrerKinder aus dem ohnehin schon viel zu niedrigen Regelsatz nicht aufbringen undErspartes haben sie nicht. Die Folgen: An anderer Stelle muss noch mehr gespartwerden. Stein-Ulrich:„Wir gehen davon aus, dass eine ausgewogene Mahlzeit in der Schule oder Kitamindestens 4 Euro kostet. Insofern gehen den Familien jeden Monat mindestens 80Euro Anspruch verloren. Das ist nicht nur für die Betroffenen viel Geld!“ Dies hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkannt und gesetzlichgeregelt, dass die Kosten für ein Schulmittagessen oder für die Mittagsverpflegung inKindertagesstätten bzw. in der Kindertagespflege auch im Rahmen des BuT-Paketesübernommen werden können, wenn dieses Mittagessen dezentral angeboten wird.Auch Gutscheine für den Kauf von Lebensmittel können ausgegeben werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes (Sozialschutz-Paketes II) am 20.05.2020 hat inNRW das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) dieVorgaben zurRechtsanwendung mit Erlass vom 28.05.2020 konkretisiert und die Umsetzung bissogar bis zum 30.9.2020 verlängert. Demnach werden nicht nur die Kosten für das Mittagessen selbst übernommen,sondern auch für Aufwendungen, die sich aus anderweitigen Erbringungen ergeben.Den Kommunen und Jobcenter wird ein weiter Rahmen für die Umsetzung derRegelung gesetzt.In der Praxis soll das zubereitete Mittagessen beliefert oder abgeholt bzw.Gutscheine ausgegeben werden. Auch das Jobcenter, sowie die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss wurden darüberdurch die Kreisverwaltung mit Rundverfügungen informiert. Leider werden viele eigentlich Anspruchsberechtigte von Seiten des Jobcentershierüber bis heute nicht informiert. Dadurch wird vielen Kindern diese Leistung defacto bis heute verwehrt. Stein-Ulrich:„Es ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass bis heute dieBetroffenen nicht über ihre Rechte aufgeklärt und informiert wurden und weder dasfür Hartz IV zuständige Jobcenter noch die für SGB XII-Leistungen sowie dieLeistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Kommunen ihrengesetzlich vorgeschriebenen Auskunfts- und Beratungspflichten nachgekommensind.“ Zwischenzeitlich haben mit GRÜNER Unterstützung mehrere Alleinerziehende einenentsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten Beim Jobcenter gestellt.Auch nach Wochen gibt es keine Antwort auf die Anträge. Dieser unhaltbare Zustand muss umgehend ein Ende haben.„Wir fordern das Jobcenter auf, hier endlich tätig zu werden und den bedürftigenKindern ihr Anspruch auf ein kostenloses Mittagessen nicht länger zu verwehren“. Erhard Demmer Angela Stein-Ulrich(Fraktionsvorsitzender) (Kreistagsabgeordnete)