GRÜNE : Kritik an Zugang zu Teilhabeleistungen – nur jedes 7. Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert vom BuT 12. Oktober 201914. Oktober 2019 Kind mit Lernutensilien „Die Ergebnisse sind erschreckend“, urteilt Angela Stein-Ulrich, sozialpolitische Sprecherin und Kreistagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Bisher sind die soziokulturellen Teilhabeleistungen bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht angekommen“, so Stein-Ulrich weiter. Dies belegt die kürzlich veröffentlichte Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ der paritätischen Forschungsstelle. Demnach wurden mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten in der Praxis nicht erreicht. „Im Rhein-Kreis Neuss sind es sogar noch weniger, die von den Teilhabeleistungen profitieren. Im Gegensatz zu den Befunden vom letzten Jahr ist die Teilhabequote im Rhein-Kreis Neuss sogar noch gesunken“, führt Stein-Ulrich weiter aus. 2017 lag die Teilhabequote, also der Anteil von bewilligten Leistungsansprüchen, laut Expertise im Rhein-Kreis Neuss noch bei 13 Prozent. Dieses Jahr liegt sie sogar nur noch bei 11,2 Prozent. Dabei sollte mit dem 2011 von der Bundesregierung eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) das soziokulturelle Existenzminimum bei Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug sichergestellt werden. Was bedeutet, dass der Bund die Kosten wie beispielsweise für Klassenfahrten, Schulmaterialien, Lernförderung oder auch Sportangebote übernimmt. Durch die Expertise ist nun bekannt, dass nur jedes 7. Kind der 6- bis unter 15-Jährigen diese Leistungen auch erhält. Der Bürokratieaufwand und die verbreitete Unkenntnis über die Inanspruchnahme der Leistungen seien einfach zu hoch, folgert Stein-Ulrich. Sie erklärt: „Das BuT geht mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten einher. So müssen die Leistungsberechtigten jede Leistung einzeln beantragen und entsprechende Nachweise vorlegen. Deshalb war es für uns notwendig einen Weg zu finden, der die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen so niederschwellig wie möglich gestaltet, sie bekannt und nutzbar macht.“ Anfang des Jahres reichte sie deswegen im Namen ihrer Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Vereinfachung der Inanspruchnahme der Leistungen und zwar durch Einführung der Bildungskarte für den Rhein-Kreis Neuss ein. Die Bildungskarte sollte mit einer einfachen und praktischen Abrechnungslösung dabei helfen bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket leichter in Anspruch nehmen zu können. Mit einem Guthaben entsprechend dem Bewilligungszeitraum, zum Beispiel von 60 Euro für 6 Monate Teilhabeleistungen, würde die Bildungskarte aufgeladen werden. Auch Pauschalbeträge würden darauf gespeichert werden, die bei Bedarf eingelöst werden können. So hätten Kinder und Jugendliche einfach mit der Bildungskarte im Scheckkartenformat bezahlen können, indem sie die Karte beim Anbieter vorzeigen wie zum Beispiel für Mittagessen, eintägige Ausflüge in Schule und KiTa oder für Mitgliedsbeiträge beim Sportverein. Auch die Leistungsanbieter hätten durch die eingeführte Bildungskarte ihre Leistungen einfacher abbuchen können und keine Einzelanträge mehr stellen müssen. „In anderen Städten wird die Bildungskarte bereits mit Erfolg eingesetzt. Auch die besseren Teilhabequoten dieser Städte, die uns nun mit der Expertise vorliegen, deuten darauf hin, dass die Bildungskarte tatsächlich zu mehr Inanspruchnahme der Leistungen führen kann“, so Stein-Ulrich. Grund genug für die Kreistags-GRÜNEN weiterhin auf die Einführung der Bildungskarte im Rhein-Keis Neuss zu pochen, denn über den gestellten Antrag wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss nicht beschlossen. „Wir wollen endlich, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen auch tatsächlich bei allen Kindern und Jugendlichen ankommen, die darauf angewiesen sind“, fordert Stein-Ulrich.