Nachfrage zur Verwendung von Landesmitteln Inklusion 29. August 201810. September 2018 Aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion stellt das Land NRW seit 2015 Mittel zur Verfügung, die für nicht-lehrendes Personal verwendet werden sollen. Nach anfänglich T€ 146 p.a. wurden in 2017 T€ 295 p.a. bereitgestellt. Für das Jahr 2018 wurde die Inklusionspauschale für nicht-lehrendes Personal (Förderkorb II, § 2 Landesleistungsgesetz) im Rhein-Kreis Neuss nochmals auf T€ 595,5 mehr als verdoppelt. Daneben wurden in 2018 für zusätzliche Sachkosten (Förderkorb I, § 1 Landesleistungsgesetz) T€ 17,9 für den Rhein-Kreis Neuss bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund haben wir den Rhein-Kreis Neuss gebeten, in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. September 2018 eine detaillierte Aufstellung darüber vorlegen, wie die Mittel der Förderkörbe I und II im Jahr 2017 verwendet wurden bzw. wie die Verwendung in 2018 etatisiert ist.