Anfrage: Geflüchtete im Rhein-Kreis Neuss

In der Sitzung des Kreisausschusses am 22. März 2017 hat unsere Fraktion die Beantwortung nachstehender Fragen durch die Verwaltung erbeten:

  1. Wie viele Geflüchtete leben derzeit im Rhein-Kreis Neuss, wie viele davon kommen aus Afghanistan?
  2. Von wie vielen der Geflüchteten wurde der Asylantrag abgelehnt, wie viele davon kommen aus Afghanistan?
  3. Wie viele Geflüchtete sind straffällig geworden, wie viele straffällige Geflüchtete kommen aus Afghanistan? Um welche Arten von Straftaten handelt es sich?
  4. Sind straffällig gewordene Geflüchtete aus Afghanistan zur Abschiebung vorgesehen?
  5. Wird bei allen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen regelmäßig und von Amts wegen geprüft, ob sie die Voraussetzungen der Kriterien der Härtefallregelung nach § 23 a Aufenthaltsgesetz erfüllen?
  6. Wie bewertet der Rhein-Kreis Neuss die Tatsache, dass die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan nicht aussetzt, obwohl sämtliche, auf seriösen Recherchen beruhende Berichte internationaler Organisationen wie z.B. der Vereinten Nationen belegen, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan weiter verschlechtert hat und es auch keine sicheren Regionen mehr gibt?