GRÜNE fordern Klärung der Kontroverse bei der Umsetzung der neuen Entschädigungsverordnung 3. März 20177. März 2017 In der letzten Kreisausschuss-Sitzung ist es zu einer Kontroverse über die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (hier: Entschädigung für Ausschussvorsitzende) i.V. m. § 31 KrO NRW gekommen. Zur Klärung des umstrittenen Sachverhaltes haben wir beantragt, eine Vertretung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 22. März 2017 einzuladen. unsere erläuternde Pressemitteilung vom 14.02.2017 hierzu: Entschädigungsverordnung – Rechtsauffassung des Landrats widerlegt Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag, ist zufrieden. Als Nicht-Jurist hat sich seine Rechtsauffassung bestätigt: „In einem neuen Erlass des Landes-Innenministeriums wird klargestellt, dass Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende nur für Ausschüsse ausgenommen werden können, die selten tagen. Eine komplette Ausnahme von sämtlichen Ausschüssen ist demnach nicht im Sinne des Gesetzes und damit auch nicht möglich“, so der Kreistagsabgeordnete.Noch in der letzten Sitzung des Kreisausschusses hatte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläutert, dass der Kreis in eigenem Ermessen entscheiden könne, welche Ausschüsse von der Regelung betroffen seien und welche durch eine Regelung in der Hauptsatzung davon ausgenommen würden. Man könne daher zwischen „allem oder nichts“ entscheiden. Dieser Rechtsauffassung hatte Erhard Demmer bereits in der Sitzung widersprochen und angemerkt, dass die von der Verwaltung ausgeführte Interpretation der Entschädigungsverordnung nicht der Intention des Gesetzgebers entspreche. Ein Ausschluss aller Ausschüsse sei nicht Sinn und Zweck der Regelung und somit rechtswidrig.Demmer bietet dem Landrat jedoch einen Kompromiss an: „Die Kreistagfraktion der GRÜNEN hat schon im Januar einen Weg aufgezeichnet, wie eine gesetzeskonforme Regelung aussehen kann, ohne alle Ausschüsse einbeziehen zu müssen. Auf dieser Grundlage können wir uns verständigen.“