Entschädigungsverordnung – Rechtsauffassung des Landrats widerlegt 14. Februar 2017 Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag, ist zufrieden. Als Nicht-Jurist hat sich seine Rechtsauffassung bestätigt: „In einem neuen Erlass des Landes-Innenministeriums wird klargestellt, dass Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende nur für Ausschüsse ausgenommen werden können, die selten tagen. Eine komplette Ausnahme von sämtlichen Ausschüssen ist demnach nicht im Sinne des Gesetzes und damit auch nicht möglich“, so der Kreistagsabgeordnete. Noch in der letzten Sitzung des Kreisausschusses hatte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläutert, dass der Kreis in eigenem Ermessen entscheiden könne, welche Ausschüsse von der Regelung betroffen seien und welche durch eine Regelung in der Hauptsatzung davon ausgenommen würden. Man könne daher zwischen „allem oder nichts“ entscheiden. Dieser Rechtsauffassung hatte Erhard Demmer bereits in der Sitzung widersprochen und angemerkt, dass die von der Verwaltung ausgeführte Interpretation der Entschädigungsverordnung nicht der Intention des Gesetzgebers entspreche. Ein Ausschluss aller Ausschüsse sei nicht Sinn und Zweck der Regelung und somit rechtswidrig. Demmer bietet dem Landrat jedoch einen Kompromiss an: „Die Kreistagfraktion der GRÜNEN hat schon im Januar einen Weg aufgezeichnet, wie eine gesetzeskonforme Regelung aussehen kann, ohne alle Ausschüsse einbeziehen zu müssen. Auf dieser Grundlage können wir uns verständigen.“