Für die Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 24.02.2016 bzw. Kreistag am 14.03.2016 stellte unsere Fraktion nachstehende Fragen:
- Wurde im Gebiet der Unteren Landschaftsbehörde im Rhein-Kreis Neuss vom Landesbetrieb Straßen.NRW der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2016 eingehalten?
- Der Landesbetrieb veröffentlicht jährlich auf seiner Internetpräsenz die geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Für die Pflegesaison 2015/2016 war für viele Bereiche das flächige „Auf-den-Stock-setzen“ vorgesehen. Hat man sich bei den durchgeführten Arbeiten an die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise gehalten?“.
- Sind den Unteren Landschaftsbehörden Maßnahmen bekannt geworden, die seitens des Landesbetriebes als Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungsmaßnahme ausgegeben wurden, die aber weit über das übliche Maß hinausgingen oder sogar als Rodung einzustufen sind? Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung zur Anwendung gekommen (Ersatzpflanzung)?
- Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstigen Institutionen? Wenn ja, wie viele?
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