Gehölzpflege an den Straßen im Rhein-Kreis Neuss

Für die Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 24.02.2016 bzw. Kreistag am 14.03.2016 stellte unsere Fraktion nachstehende Fragen:
  1. Wurde im Gebiet der Unteren Landschaftsbehörde im Rhein-Kreis Neuss vom Landesbetrieb Straßen.NRW der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2016 eingehalten?
  2. Der Landesbetrieb veröffentlicht jährlich auf seiner Internetpräsenz die geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Für die Pflegesaison 2015/2016 war für viele Bereiche das flächige „Auf-den-Stock-setzen“ vorgesehen. Hat man sich bei den durchgeführten Arbeiten an die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise gehalten?“.
  3. Sind den Unteren Landschaftsbehörden Maßnahmen bekannt geworden, die seitens des Landesbetriebes als Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungsmaßnahme ausgegeben wurden, die aber weit über das übliche Maß hinausgingen oder sogar als Rodung einzustufen sind? Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung zur Anwendung gekommen (Ersatzpflanzung)?
  4. Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstigen Institutionen? Wenn ja, wie viele?