Notfallfonds zur Förderung des Integrationssports 17. Februar 201616. März 2016 Unsere Kreistagsfraktion beantragte, dass bei der Verteilung der Sportfördermittel ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro für die Förderung der Integration durch Sport vorgesehen wird. Begründung: Die Zahl der Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss ist erheblich gestiegen und wird voraussichtlich in den kommenden Monaten weiterhin steigen. Im Rhein-Kreis Neuss leben 8.000 Flüchtlinge (Stand 01.01.2016). Statistisch gesehen sind 55,9 % von ihnen unter 25 Jahre (also etwa mindestens 4.000 Flüchtlinge). Es soll versucht werden, insbesondere die Personengruppe zwischen 18 und 35 Jahren aktiv für den Vereinssport zu begeistern. Die Bedeutung des Sports u.a. für die soziale Integration ist unumstritten. Auch der Rhein-Kreis Neuss will laut seinem Konzept zur Integration von Flüchtlingen durch Sport die Vereine fördern (eine Finanzierung ist bisher nicht ersichtlich). Sporttreiben kostet jedoch Geld, sei es etwa durch die Zahlung von Vereinsbeiträgen, die Anschaffung von Sportbekleidung und Sportgeräten oder Fahrtkosten. Geld, welches weder die Vereine noch die meisten Flüchtlinge haben. Einige wenige Vereine im Rhein-Kreis Neuss (ca. 40 von 340), die sich für die Integration von Flüchtlingen einsetzen, versuchen zwar durch viel ehrenamtliches Engagement (Sammeln von Sportbekleidung durch Spenden, Verzicht auf Vereinsbeiträge, Verzicht auf Gehalt seitens der Trainer) die Integration der Flüchtlinge zu fördern. Dazu, wie lange dieser Zustand insbesondere aufgrund der steigenden Zahl der Flüchtlinge anhalten wird, kann jedoch niemand eine zuverlässige Prognose abgeben. Zudem haben einige der Vereine selbst finanzielle Schwierigkeiten und sie wären sehr glücklich darüber, wenn sie bei ihrem lobenswerten Engagement finanziell unterstützt würden. Nicht immer gibt es aber die passende Spende – zu denken sei etwa an Badebekleidung – oder den engagierten Verein. Integration durch Sport soll aber nicht ausschließlich vom Goodwill der Vereine abhängig sein. Jeder Flüchtling, der gern Sport treiben möchte, soll die Möglichkeit hierzu haben – möglicherweise auch begrenzt für eine bestimmte Zeit (etwa die ersten 2 Jahren). Zur Förderung des Ziels Integration durch Sport soll daher ein Fonds eingerichtet werden, aus dem bei Bedarf auf Antrag, etwa von Flüchtlingen oder den Vereinen, ein bestimmter Betrag ausgezahlt wird. Der Kreissportbund könnte über die Anträge entscheiden. Eine Gegenfinanzierung der Haushaltsmittel sehen wir bei der Förderung Leistungssport (von 70.000 Euro auf 60.000 Euro) oder bei den Sportveranstaltungen (von 23.000 Euro auf 13.000 Euro), so dass eine zusätzliche Haushaltsbelastung für die Einrichtung des Notfallfonds nicht gegeben ist.