Kreishaushalt 2016: Rücksichtnahme auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

in der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2015 bitten wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Der Kreistag beschließt, die Kreisverwaltung zu beauftragen, den Haushalt 2016 so aufzustellen, dass möglichst große Rücksichtnahme auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden genommen wird.

Dafür sollen unter anderem die guten Beispiele der Kreise in Nordrhein-Westfalen (gemäß anliegender Projektaufstellungen im Eildienst 4/2015) einzeln bewertet und auf deren Umsetzbarkeit auch im Rhein-Kreis Neuss geprüft werden. Eine Berichterstattung darüber wird bereits in der Sitzung des Kreistages am 23. Juni bzw., was bis dahin nicht aufgearbeitet werden kann, in der Sitzung des Finanzausschusses am 28. September 2015 erbeten.

Begründung:
Ein Kreis hat die „Verantwortung wirtschaftlich zu handeln und auf die Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden Rücksicht zu nehmen.“ (Dr. Martin Klein, Eildienst 4/2015, S.115)
Der Landkreistag NRW hat sich in der zitierten Eildienstausgabe intensiv mit den Pflichten und Möglichkeiten von Kreisen beschäftigt, zum einen das Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen, zum anderen aber nicht den Blick auf Maßnahmen in den Bereichen Personalbedarfsanalyse, Organisationsuntersuchung und Aufgabenkritik zu verschließen. Zahlreiche Kreise beschreiben Maßnahmen und Erfolge ihrer Arbeit, mit welchem sie der besonderen Bedeutung des Rücksichtnahmegebotes Rechnung tragen.

Auch der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss sollte sich mit diesen Ideen auseinandersetzen und nach Möglichkeit übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender

gez. Susanne Stephan-Gellrich, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Anlage: Konsolidierungsprojekte in Kreisen – Auszug aus dem Eildienst Nr. 4/2015