Schulpflicht für Kinder von Asylbewerber*innen

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

in der Sitzung des Schulausschusses am 1. Juni 2015 wurde durch Herrn Schuldezernent Lonnes dargestellt, dass die Schulpflicht nur für Kinder anerkannter Asylbewerberinnen und Asylbewerber gelte.
Diese Aussage weicht von den vorliegenden Informationen des Schulministeriums NRW ab. Danach besteht die Schulpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
(http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlingskinder/FAQ-4/index.html)

Vor diesem Hintergrund bitten Sie, in der Sitzung des Kreisausschusses am 17. Juni 2015 darzustellen,

  • wie die Verwaltung die Beschulungspflicht handhabt und
  • ob sich dadurch die im Ausschuss am 23.02.2015 und 01.06.2015 genannten Zahlen der Seiteneinsteiger*innen verändern.

Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email