Erstattung aus rechtswidrig einbehaltenen Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe (BuT)

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

die Bundesregierung hatte den Kommunen BuT-Mittel vorenthalten, die 2012 nicht verausgabt worden waren. Dagegen hatten einigen Bundesländer geklagt und haben Recht bekommen.

Für das Land NRW gibt es eine Nachzahlung des Bundes von gut 70 Millionen Euro.

Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung in der Sitzung des Kreistages am 25. März 2015 Auskunft darüber geben, wann und in welcher Höhe der Rhein-Kreis Neuss mit der Erstattung der durch die damalige Bundesregierung einbehaltenen Mittel rechnen kann.

Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender

gez. Marco Becker, Kreistagsabgeordneter

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email