Entwicklung von Kinderarmut im Rhein-Kreis Neuss

Sehr geehrter Herr Rosellen,

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Mai 2014 bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren leben im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl in den letzten 5 Jahren?
  2. Für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz tatsächlich wahrgenommen, unterteilt nach den einzelnen Leistungen (bitte mit Prozentangabe)?
  3. Wie entwickelt sich die Schulabbrecherquote in den letzten 5 Jahren? Mit welchen Maßnahmen wird versucht, Schulabbruch entgegen zu wirken?
  4. Wie viele Kinder und Jugendliche, für die Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden, sind gleichzeitig Transferleistungsempfänger (bitte mit Prozentangabe)?
  5. Für wie viele grundsätzlich beitragspflichtige Kinder werden keine Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung aufgrund des Unterschreitens der Einkommensgrenze gezahlt (bitte mit Prozentangabe)?
  6. Welche konkreten Überlegungen gibt es zur Fortsetzung der bisher vom Bund finanzierten Schulsozialarbeit, die dieser nach Angaben von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) einstellen wird?
  7. Gibt es seitens der Verwaltung eine Einschätzung über die Wirkung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes, aber auch der Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen?
  8. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Maßnahmen auf örtlicher Ebene gegen Kinderarmut vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email