Sehr geehrter Herr Rosellen,
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Mai 2014 bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren leben im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl in den letzten 5 Jahren?
- Für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz tatsächlich wahrgenommen, unterteilt nach den einzelnen Leistungen (bitte mit Prozentangabe)?
- Wie entwickelt sich die Schulabbrecherquote in den letzten 5 Jahren? Mit welchen Maßnahmen wird versucht, Schulabbruch entgegen zu wirken?
- Wie viele Kinder und Jugendliche, für die Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden, sind gleichzeitig Transferleistungsempfänger (bitte mit Prozentangabe)?
- Für wie viele grundsätzlich beitragspflichtige Kinder werden keine Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung aufgrund des Unterschreitens der Einkommensgrenze gezahlt (bitte mit Prozentangabe)?
- Welche konkreten Überlegungen gibt es zur Fortsetzung der bisher vom Bund finanzierten Schulsozialarbeit, die dieser nach Angaben von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) einstellen wird?
- Gibt es seitens der Verwaltung eine Einschätzung über die Wirkung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes, aber auch der Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen?
- Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Maßnahmen auf örtlicher Ebene gegen Kinderarmut vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender
D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email