Verbraucherberatung im Rhein-Kreis Neuss Produkt 150571–Wirtschaftsförderung

Sehr geehrter Herr Jüngerkes,

für die Sitzung des Finanzausschusses am 11. März 2014 stellen wir nachstehenden Antrag:
Der Finanzausschuss beschließt: Die Verwaltung richtet unter dem Produkt „Wirtschaftsförderung“ eine Haushaltsstelle mit € 100.000,‐‐ für die Verbraucherberatung im Rhein‐Kreis Neuss ein.

Begründung:

Es soll damit dokumentiert werden, dass der Rhein‐Kreis Neuss die Notwendigkeit sieht, nicht nur für Unternehmen Beratungsinstrumente bereitzustellen, sondern insbesondere auch den privaten Haushalten hilfreich zur Seite zustehen. Die Mittel sollen für die Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle in der StadtNeuss (mindestens € 100.000,‐‐ für 1,5 Stellen) stehen.

Nur wenn eine Komplementärfinanzierung darstellbar ist, können ‐ möglicherweise ab dem Jahre 2015 ‐ Landesmittel erwartet werden. Es gibt landesweite Beispiele dafür, dass der Rhein Kreis Neuss nicht zwingend den kommunalen Anteil alleine tragen muss; dieser könnte (zusammen) mit der Stadt Neuss und gegebenenfalls weiteren Städten und ‐ alternativ oder anteilig ‐ auch durch eingeworbene Spenden öffentlich‐rechtlicher Institutionen aufgebracht werden.

Den von der Verbraucherzentrale NRW an den Rhein‐Kreis Neuss gestellten Antrag vom 18. Februar 2014 unterstützen wir.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein‐Kreis Neuss ‐ per Email