Schulassistenz an den Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss

In der Sitzung des Schulausschusses am 4. Oktober 2018 haben wir die Verwaltung um Auskünfte zu den Rahmenbedingungen der Schulassistenz – in Form von Eingliederungshilfe – an den Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss gebeten. Im Einzelnen fragen wir:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Integrationskräfte tätig?
  2. Wie viele Integrationskräfte sind aktuell an den einzelnen Förderschulen im Einsatz?
  3. Was geschieht
    • bei Erkrankung des zugeordneten Schülers?
    • bei Erkrankung / Ausfall der Integrationskraft?
    • bei Unterrichtsausfall / Schulschließung?
  4. Welche Qualifikationen weisen die Integrationskräfte auf?
  5. Wer ist für die fachliche Begleitung und Qualifizierung zuständig und wie gestaltet sich diese?
  6. Wie werden die Integrationskräfte in die pädagogische Arbeit eingebunden?
  7. Wie gestaltet sich die konkrete Tätigkeit der Integrationskräfte unter den Aspekten von Dienst- und Fachaufsicht, Weisungsbefugnis der Lehrkräfte und Mitwirkung der Erziehungsberechtigten?
  8. Welche Vertragsbeziehungen liegen den Einsätzen zugrunde bzw. wie gestaltet sich die Kooperation
    • zwischen den Kostenträgern (welche?) und Leistungserbringern (welche?)
    • zwischen den Integrationskräften und den Leistungserbringern (reguläre Arbeitsverträge?
    • befristet/unbefristet?)
    • zwischen den Schulträgern, den Schulen und den Leistungserbringern?
    • zwischen den Erziehungsberechtigten des zugeordneten Schülers, dem Leistungserbringern, dem Kostenträger und der Integrationskraft