In der Sitzung des Schulausschusses am 4. Oktober 2018 haben wir die Verwaltung um Auskünfte zu den Rahmenbedingungen der Schulassistenz – in Form von Eingliederungshilfe – an den Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss gebeten. Im Einzelnen fragen wir:
- Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Integrationskräfte tätig?
- Wie viele Integrationskräfte sind aktuell an den einzelnen Förderschulen im Einsatz?
- Was geschieht
- bei Erkrankung des zugeordneten Schülers?
- bei Erkrankung / Ausfall der Integrationskraft?
- bei Unterrichtsausfall / Schulschließung?
- Welche Qualifikationen weisen die Integrationskräfte auf?
- Wer ist für die fachliche Begleitung und Qualifizierung zuständig und wie gestaltet sich diese?
- Wie werden die Integrationskräfte in die pädagogische Arbeit eingebunden?
- Wie gestaltet sich die konkrete Tätigkeit der Integrationskräfte unter den Aspekten von Dienst- und Fachaufsicht, Weisungsbefugnis der Lehrkräfte und Mitwirkung der Erziehungsberechtigten?
- Welche Vertragsbeziehungen liegen den Einsätzen zugrunde bzw. wie gestaltet sich die Kooperation
- zwischen den Kostenträgern (welche?) und Leistungserbringern (welche?)
- zwischen den Integrationskräften und den Leistungserbringern (reguläre Arbeitsverträge?
- befristet/unbefristet?)
- zwischen den Schulträgern, den Schulen und den Leistungserbringern?
- zwischen den Erziehungsberechtigten des zugeordneten Schülers, dem Leistungserbringern, dem Kostenträger und der Integrationskraft