Psycho-soziale Krisendienste und deren Finanzierung 18. April 2018 Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt selbstbestimmte Wohnformen und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in normaler Nachbarschaft und Inklusion. Auch das neue Bundesteilhabegesetz unterstützt ambulant vor stationär. Dabei müssen ambulante Hilfen tragfähig und verlässlich sein. Multiprofessionelle Rund-um-die-Uhr-Krisendienste sind deswegen ein zentrales Unterstützungssystem der Daseinsvorsorge für viele Menschen mit Behinderung. Wir brauchen psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe über den Tag und die Nacht. An deren Finanzierung sollte sich auch der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe zusammen mit anderen Leistungsträgern beteiligen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 17. Mai 2018 um Beantwortung unserer nachstehenden Fragen: Gibt es im Rhein-Kreis Neuss einen psychosozialen/psychiatrischen Rund-um-die-Uhr-Krisendienst? Wenn nein, warum nicht? Wie bewerten die Verwaltung und die Nutzerinnen und Nutzer gegebenenfalls die Wirksamkeit dieses Krisendienstes? Wie wird der Krisendienst finanziert?