Antrag zum Kreishaushalt 2017 und 2018 13. Dezember 201719. Dezember 2017 Zur finanziellen Entlastung der Mitgliedskörperschaften im Rheinland hat der LVR auf Grund der Auflösung von Rückstellungen für den Rechtsstreit um die Zuständigkeit für Integrationshilfen bereits beschlossen, insgesamt 275 Millionen Euro als Sonderauskehrung für das Jahr 2017 zu leisten. Davon fließen dem Rhein-Kreis Neuss 11,8 Millionen Euro zu. Außerdem stehen am 15.12.2017 die Umlagesenkung für den Nachtragshaushalt 2017 und am 2.5.2018 die für den Nachtragshaushalt 2018 beim LVR zur Abstimmung. Daraus würden dem Rhein-Kreis Neuss für 2017 4,9 Millionen Euro und für 2018 11,6 Millionen Euro zufließen. Im Kreistag war sich die Mehrheit bisher darin einig, die Rückflüsse aus Umlagesenkungen des Landschaftsverbandes Rheinland an die Städte und Gemeinden weiterzureichen. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben und anderweitigen Gerüchten den Boden zu entziehen, beantragen wir, dass der Kreistag ein klares Zeichen der Zuverlässigkeit und Solidarität setzt und den Durchreichungsbeschluss so bestätigt.