Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit der Kreisverwaltung 3. Mai 20175. Mai 2017 Antrag für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 18. Mai 2017: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit Menschen mit Behinderungen eine Zielvereinbarung gemäß Paragraf 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW zur Barrierefreiheit im Hinblick auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Kreisverwaltung in Neuss und Grevenbroich abzuschließen. Sie ist im Zielvereinbarungsregister des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW zu veröffentlichen und bildet die wesentliche Arbeitsgrundlage zur Umsetzung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Die Kreisverwaltung veröffentlicht jährlich einen Zwischenberichte zum Umsetzungsstand der Zielvereinbarung. Begründung: Die Umsetzung der UN-BRK kann sehr wirksam mit einer Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit im Hinblick auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Kreisverwaltung erreicht werden. Wenn diese zusammen mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt wird, wird gleichzeitig mit der politischen Partizipation ein wichtiges Anliegen der UN-BRK erreicht. Für ein gutes Beispiel kann auf den LVR verwiesen werden, wo Zielvereinbarungen im LVR-Landeshaus sowie im Horion-Haus bereits weitgehend umgesetzt worden sind. (Die Zielvereinbarung vom 18.11.2013 und den letzten Zwischenbericht per 30.11.2016 wird auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt.)