Antrag: GRÜNE ALTE sollen in der Landessatzung verankert werden!

Es ist Zeit für eine gemeinsame Initiative, dass die GRÜNEN ALTEN in der Satzung der GRÜNEN NRW verankert werden.

Alle Kreisverbände in NRW werden gebeten, die folgende Initiative zu unterstützen. Bis zur beschließenden LDK sind Ergänzungen und Hinweise sehr erwünscht. Die interessierten KV sind herzlich dazu eingeladen, an einem gemeinsamen Treffen zwecks einer Einigung über den konkreten Antragstext teilzunehmen. Und auch auf der LDK selbst gibt es ja üblicherweise immer noch Nachjustierungen.

Diese Initiative geht zwar von den GRÜNEN Alten im KV Neuss aus, aber wir hoffen auf eine breite Unterstützung!

 

Satzungsänderung:

Die LDK beschließt:

Nach § 4 der Landessatzung (Grüne Jugend) wird  eingefügt:

  • 4a

Grüne Alte NRW

Die Grünen Alten NRW sind die politische Organisation der älteren Menschen in der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW. Sie sind Mitglieder der Partei nach § 2 der Satzung und sind mindestens sechzig Jahre alt oder Rentner oder im Ruhestand.  Sind sie keine Mitglieder, so müssen sie dem Grundkonsens  der Bundespartei nach der Präambel dieser Satzung verpflichtet sein.  Die Grünen Alten NRW setzen sich für den Grundkonsens der Partei ein und vertreten die  besonderen Interessen der älteren Generation in den Organen der Partei, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken.

 

Die Grünen Alten NRW organisieren ihre Arbeit autonom. Sie haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der Grünen Alten NRW dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.

 

Die Grünen Alten NRW haben das Recht, Anträge an alle Organe der Landespartei zu stellen und entsenden Delegierte zur Landesdelegiertenkonferenz sowie in den Landesparteirat und den Landesfinanzrat. Diese Delegierten müssen Mitglieder von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sein.

  • 7 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

Nach NRW wird das Wort „delegiert“ gestrichen und stattdessen eingefügt „und die Grünen Alten NRW delegieren je“, das letzte Wort „wählt“ wird ersetzt durch: „ wählen“.

Die Vorschrift lautet dann:

„Die GRÜNE JUGEND NRW und die Grünen Alten NRW delegieren je zwei stimmberechtigte Mitglieder an die Landesdelegiertenkonferenz, die sie auf ihrer Landesmitgliederversammlung wählen.“

  • § 8 Abs. 2 Nr. 3 (LPR) wird geändert. Hinter den Worten „der GRÜNEN JUGEND NRW“ werden die Worte „ sowie der Grünen Alten NRW“ eingefügt.
  • 10 Abs. 6 wird geändert. Hinter „VerterIn der GRÜNEN JUGEND NRW, “ wird eingefügt: „ein/e VertreterIn der Grünen Alten NRW, “.

Begründung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind bislang eine Partei ohne eine flächendeckende überregionale Organisation ihrer älteren Mitglieder und Sympathisanten. In NRW gibt es Gruppen, die in Zusammenarbeit mit den Ortsverbänden versuchen, im Rahmen der Parteiorganisation Altengruppen zu gründen. So gibt es beispielswiese Grüne Alte in den OVen Kaarst und Neuss, die sich zu einem Kreisverband der Grünen Alten im Kreisverband Rhein-Kreis Neuss der Partei zusammengeschlossen haben[1],  und im KV Köln haben sie Sitz und Stimme im Delegiertenrat, der für eine Mitgliederversammlung Empfehlungen abgibt. Die Erfahrung im Rhein-Kreis Neuss zeigt exemplarisch, dass die Grünen Alten von älteren Sympathisanten der Grünen als eine Art „Vorfeldorganisation“ der Partei angesehen werden[i]. Unter den Angehörigen der älteren Generation gibt es demnach ein Potenzial, das nur abgerufen werden muss. Dies zu tun, kann wahlentscheidend sein, weil gerade ältere WählerInnen (1968 und früher geboren), von den Grünen Alten angesprochen werden und Vertrauen genießen. Da die Zahl der WählerInnen über 60 zunehmen wird, wie auch unser Stimmenanteil bei diesen Wählern, sollten wir die Chance nutzen. Dabei auf weitere Gründungen von Gruppen der Grünen Alten zu warten, würde die Angelegenheit nur verschleppen und die Chancen bei den Wahlen 2017 mindern. Die Partei muss den älteren WählerInnen vielmehr ein Angebot machen, wie dies CDU, SPD und FDP seit langem tun.

Dem entspricht es, den Grünen Alten  eine ähnliche Rechtsstellung einzuräumen wie der GRÜNEN JUGEND NRW. § 4a ist dem § 4 der Landessatzung nachgebildet, der die

GRÜNE JUGEND zum Gegenstand hat.  Der Scheu von einigen älteren MtibürgerInnen, formal einer Partei beizutreten, wird durch die Öffnung für Nichtmitglieder der Partei Rechnung getragen. Auf der anderen Seite sollen nur Parteimitglieder Stimmrecht in Delegiertenkonferenzen, Finanzrat und Parteirat haben.

Die Bundespartei hat die Dringlichkeit einer Verankerung der GRÜNEN Alten längst erkannt und einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser geht in die richtige Richtung, erscheint uns aber noch nicht konkret genug. Umso mehr ist es geboten, dass wir in NRW vorangehen und nicht abwarten. Bei den vielen Initiativen in NRW ist das wirklich angesagt.

[1] Sie haben eigene Ortsverbandssatzungen, auch der KV Rhein-Kreis Neuss hat eine Satzung, in der Satzung des Kreisverbandes der Partei ist ihnen ein Platz im Kreisvorstand mitberatender Stimme eingeräumt worden.

 

 

[i]  So sind von den zur Zeit 17 Mitgliedern der Grünen Alten Kaarst nur 5 Parteimitglieder, doch beteiligten sich alle Mitglieder unabhängig davon, ob sie den Grünen angehören, an den Wahlkämpfen der vergangenen Jahre. Sie übernahmen im Wesentlichen die Materialverteilung in den Stimmbezirken und an Marktständen und entlasteten so den Ortsverband. Gleiches gilt für den StV Neuss: Hier beträgt das Verhältnis 16 zu 5.

 

 

 

 

Gez. Marianne Michael-Fränzel   Heike Buhn  Axel Jens (alle KV Rhein-Kreis Neuss)

 

 

Anhang:

 

Insbesondere die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 legen die Satzungsänderung nahe.

 Quelle. https:/wahl.tagesschau.de/wahlen/2013-o9-22-BT-DE/umfrage-alter.shtml

 

Ergebnisse:

Alle                        08% (recte: 8,4%)

18-24                     11%

25-44                     10%

45-59                     10%

60-69                     06%

70ff                        03%

 

Die Ergebnisse zeigen, dass gerade bei der Generation 60ff Verbesserungen nötig und erforderlich sind. Hierbei wäre eine besondere Altenorganisation hilfreich. Dies ergibt sich aus den folgenden Überlegungen:

 

Gegründet wurden die Grünen 1980 – auch als Ergebnis der Anti-AKW und der Umweltbewegung. Nehmen wir 1980 als Referenzpunkt. Wann wurden die hier interessierenden Alterskohorten von 2013 jeweils geboren?

 

25-44     1969 – 1988                        1980 Kinder

45 -59    1954-1968                           1980 12 – 26 Jahre

60-69     1944-1953                           1980 27 – 36 Jahre

70 ff       1943 und früher                 1980 37 und älter

 

Was folgt daraus?

Für die Generation 25-44 waren die GRÜNEN „schon immer“ da. Dies gilt auch für die Jüngeren.

Für die Generation 45-49 waren die GRÜNEN eine neue innovative Partei.

Für die Generation 60-69 waren die GRÜNEN eine Partei, die eigentlich keinen Platz im etablierten Parteiensystem hatte.

Für die Generation 70 ff gilt dies umso mehr.

 

Generell gilt, dass das Ergebnis der GRÜNEN sehr enttäuschend war, weil offenbar die Themen oder die Gemengelage nicht zu einer hinreichenden Mobilisierung geführt haben. Dies gilt insbesondere für die Generation 60-69 und noch mehr für die Generation 70 ff.

 

Luft nach oben gibt es sicherlich bei allen Generationen. Besonders aber bei der Generation 60 ff. Zum einen hilft zwar, dass sich die Altersjahrgänge in Bezug auf das Jahr 1980  jetzt anders sortieren. Aber nur Zuwarten reicht nicht aus. Wir müssen daher auch für die Älteren attraktiv werden. Und dazu benötigen wir glaubwürdige Positionen, wir brauchen aber auch ein organisatorisches Angebot: Und das sind die GRÜNEN Alten. Auch wenn die Zeit knapp ist. Ein Versuch ist das allemal wert, zumal jetzt die 68-er Generation in den Ruhestand geht oder schon gegangen ist.

Packen wir es an!

ANTRAG auf Satzungsänderung LDK NRW