Petrauschke muss RWE-Vergütungen rückwirkend abführen

„Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN begrüßt den Erlass des NRW-Innenminister über die „Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns“ und fordert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke auf, seine Vergütungen aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von RWE-Power in Höhe von mittlerweile ca. 130.000 Euro endlich an die Kreiskasse abzuführen“, so Fraktionschef Erhard Demmer in einem politischen Statement. Landrat Petrauschke sei einer der ganz wenigen Hauptverwaltungsbeamten, der die dem Kreis zustehende Vergütung hartnäckig nicht abgetreten habe. Demmer: „Er steht politisch-moralisch völlig isoliert da und hat nun die letzte Chance, sein Verhalten zu korrigieren. Er kann sich dabei an seinem Parteikollegen Frithjof Kühn aus dem Rhein-Sieg Kreis orientieren, der diese Lastminute-Chance noch genutzt hat.“

Demmer weist auch darauf hin, dass seine Fraktion den Sachverhalt schon im letzten Jahr hatte rechtlich überprüfen lassen. Das Ergebnis war eindeutig und entspricht dem Erlass des Innenministers: Herr Petrauschke ist zum Mitglied des Aufsichtsrates von RWE-Power allein aus seiner Eigenschaft als Landrat (und nicht als sachkundiger Privatmann) berufen worden. Folglich hat er die Vergütungen an die Kreiskasse abzuführen“, betont der Kreistagsabgeordnete der GRÜNEN. Schließlich sei die Rechtslage durch das sogenannte Napp-Urteil schon seit 2011 völlig klar.