Familienfreundlicher Rhein-Kreis Neuss: Einrichtung eines Fonds für ALG-II-Bezieherinnen zur Selbstbestimmung in der Familienplanung 20. August 201510. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Dr. Klose, wir bitten Sie, den oben genannten Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 3. September 2015 zu nehmen. Beschlussvorschlag: Der Rhein-Kreis Neuss richtet einen Fonds zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ein, der Frauen, die ALG-II erhalten, die Möglichkeit selbstbestimmter Familienplanung durch den Kauf von Verhütungsmitteln ermöglicht. Begründung: Vor Einführung von ALG II wurden die Kosten für ärztlich verordnete Kontrazeptiva für Frauen ab 21 Jahren auf Basis der „Hilfe zur Familienplanung“ und „Hilfe zur Sterilisation“ als Sonderleistung vom Sozialamt für Bedürftige übernommen. Damit wurde den Hilfebedürftigen ein selbstverantwortliches Leben für die Familienplanung ermöglicht. Durch den Wegfall der Kosten-Übernahme von Verhütungsmitteln sind gravierende Defizite in der Empfängnisverhütung für über 20-jährige ALG II Bezieherinnen entstanden. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beobachten einen deutlichen Anstieg der § 218-Beratungen und Schwangerschaftsabbrüche, in denen die Finanzierung von Verhütungsmitteln thematisiert wurde. Viele der Betroffenen erklären, sie hätten die Verhütung nicht mehr zahlen können oder sich deshalb für preiswertere, dafür weniger sichere Kontrazeptiva entschieden. Zwar sieht der Regelsatz bei ALG II im Moment – unabhängig von Geschlecht und Person – einen Anteil in Höhe von 17,16 Euro für Gesundheit / Hygiene vor, dieser Betrag ist aber vor allem für die Rezeptgebühren und notwendige Hygiene-Artikel gedacht. In der Regel ist damit schon der vorgesehene Betrag deutlich überschritten. Verhütung ist immer noch „Frauensache“, was bedeutet, dass diese Frauen, die Verhütung wollen, eindeutig benachteiligt sind. Für den Bezug z.B. der Anti-Baby-Pille, dem Einsatz einer Spirale oder gar einer Tubenligatur (Sterilisation) stehen im Bezug von ALG II keine Mittel zur Verfügung. Hier wird die Wahl des Kontrazeptivums wesentlich vom Preis bestimmt. Es kann und darf aber nicht sein, dass Frauen schwanger werden, nur weil sie oder ihre Partner die Kosten für die Schwangerschaftsverhütung nicht tragen können. Es gibt bundesweit bereits Kommunen, die diesen Fonds eingerichtet habe. Wir beantragen, den Fonds jährlich pauschal mit € 30.000 auszustatten; d.h. für das laufende Jahr mit noch € 7.500. Mit freundlichen Grüßen Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender gez. Angela Stein-Ulrich, Kreistagsabgeordnete D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email