Antrag zur Sondersitzung des Schulausschusses am 17. August 2015 zur Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis-Neuss

Sehr geehrter Herr Schmitz,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten/Die Linke stellen zur Umsetzung der schulischen Inklusion folgenden Antrag:

Beschluss:

a) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Kreistag bis Ende Oktober 2015 eine konkrete Planung inklusive einer konkreten Kostenberechnung zur Umsetzung der Inklusion an Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreises-Neuss unter Einschluss der Angebote des Offenen Ganztags vorzulegen.

b) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die ermittelten voraussichtlichen Kosten zur Umsetzung der schulischen Inklusion bereits für den Haushaltsentwurf 2016 und den Haushaltsentwurf 2017 vorzusehen. Die bereits fließenden Landesmittel in Form der Inklusionspauschale müssen ausschließlich und vollständig zur Umsetzung der Inklusion in Schulen eingesetzt werden.

c) Zur Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis-Neuss wird ein Steuerungsgremium gebildet, dem neben den Vertretern der Kreistagsfraktionen und der Verwaltung auch Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Freien Träger, der Schülervertretungen, von einschlägigen Verbänden (z.B. IGLL aus Neuss, Lebenshilfe) und, wenn möglich, von besonders befähigten Personen (z.B. aus der Wissenschaft) angehören. Hier sollen u.a. Standards für Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten vorberaten werden, die anschließend seitens des Schulausschusses/Kreistages beschlossen werden.

d) Dem Schulausschuss ist jährlich ein Zwischenbericht zur Umsetzung der schulischen Inklusion vorzulegen.

Begründung:
Der Rhein-Kreis-Neuss wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das in der Folge beschlossene 9. Schulrechtsänderungsgesetz u.a. zur Umsetzung der Inklusion an Schulen verpflichtet. Der Kreistag und die Verwaltung haben sich hierzu zwar bereits in der Vergangenheit bekannt, Beratungen durchgeführt und daraus resultierend Ziele beschrieben, allerdings wurde seitens der Politik hauptsächlich auf eine – auch finanzielle – Verantwortung des Landes verwiesen. Auf der Umsetzungsebene durch den Rhein-Kreis-Neuss selbst ist hingegen wenig passiert. So wurde in Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung des Kreistags am 23.06.2015 (Sitzungsvorlage-Nr. 40/0738/XVI/2015) deutlich, dass weder die im Januar 2015 zugewiesen Landesmittel zur Umsetzung der schulischen Inklusion verausgabt worden sind, noch gab es ein entsprechendes Konzept zum Beispiel bezgl. der Ausbildung von Integrationsassistenten. Es fehlt darüber hinaus eine Planung, die eine konkrete Zeitperspektive mit inhaltlichen Zwischenzielen und serösen Kostenberechnungen verbindet. Bei den möglicherweise über die zur Verfügung gestellten Landesmittel hinaus gehenden Kosten zur Umsetzung der schulischen Inklusion muss der Kreis die notwendigen Mittel – zumindest bis zu Entscheidung der Klage des Städte- und Gemeindebundes – zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

gez. Marco Becker, Kreistagsabgeordneter, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Rainer Thiel, MdL, Fraktionsvorsitzender, SPD

Kirsten Eickler, Fraktionsvorsitzende, DIE LINKE / Piraten