Beschulung von Migranten- und Asylbewerberkinder

Sehr geehrter Herr Schmitz,

wir bitten Sie, in der Sitzung des Schulausschusses am 10. November 2014 die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss unsere nachstehenden Fragen beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Einwanderungs- bzw. Flüchtlingskinder, die beschult werden müssen, sind seit Beginn des Schuljahres 2014/15 dem Rhein-Kreis Neuss (und seinen Kommunen) „zugewiesen“ worden. Auf welche Schulformen wurden die Kinder und Jugendlichen in welchen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss verteilt.
  2. Welche „Zuweisungen“ erwartet der Rhein-Kreis Neuss für die nächsten Monate und welche vorsorglichen Maßnahmen wurden getroffen?
  3. Welche Wartezeiten entstehen bei der Schulkind-Eingangsuntersuchung im Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss?
  4. In welchen gesundheitlichen Zustand befinden sich die Kinder und Jugendlichen (Impfstatus, Traumata etc.)
  5. Sind die vorhandenen Konzepte zur Integration, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, die aus völlig anderen Kulturkreisen kommen, kurzfristig abrufbar? Wer gewährleistet deren Umsetzung? Ist deren Finanzierung gesichert?
  6. Sind darüber hinaus die Betreuungs-und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte, seelisch beeinträchtigte und ggf. allein reisende Zuwanderer-Kinder gewährleistet?
  7. Inwiefern werden die Bürger*innen und Schüler*innen in die Aufnahme der Einwanderungs- und Flüchtlingskinder eingebunden?

Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email