Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel hier: Kostensenkungsaufforderungen 5. Februar 20141. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Dr. Klose, wir bitten Sie zum oben genannten Tagesordnung der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. Februar 2014 den nachstehenden, gemeinsamen Antrag der oben genannten Fraktionen mit aufzunehmen: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss beschließt, dass erneute Kostensenkungsaufforderungen jeweils erst nach 6 Monaten erfolgen sollen und in diesem Zusammenhang auch erneute Bemühungen um Kostensenkungen durch die Leistungsbezieher beizubringen sind. Begründung: Den Beziehern von SGB II- und SGB XII–Leistungen müssen die tatsächlichen Unterkunftskosten erstattet werden, solange sie nachweisen können, dass sie keine neue Wohnung gefunden haben, die den Richtlinien des Rhein-Kreises Neuss entspricht. In Einzelfällen wird sogar verlangt, diese Bemühungen monatlich nachzuweisen, um damit eine Kürzung der Kosten der Unterkunft zu verhindern. Wir wissen von den großen Wohnungsanbietern im Rhein-Kreis Neuss, dass nicht genügend freier Wohnraum für die Betroffenen vorhanden ist. Wir sind der Meinung, dass gerade für die Bezieher der SGB II–Leistungen an erster Stelle die Arbeitssuche stehen muss und nicht die Wohnungssuche. Ein weiterer Vorteil wäre, dadurch die Verwaltungskosten zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Erhard Demmer gez. Angela Stein-Ulrich