Wettbewerb „Inklusiver Sportverein“ 29. Januar 20141. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Welter, wir bitten Sie, den oben genannten Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses am 10. Februar 2014 aufzunehmen: Beschlussempfehlung: Der Sportausschuss beschließt, zur Unterstützung der Umsetzung des Inklusionsprozesses im Rhein- Kreis Neuss einen Wettbewerb „Inklusiver Sportverein“ durchzuführen. Prämiert werden Sportvereine für inklusive Sportangebote. Als inklusiv gilt ein Sportangebot, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam zusammen miteinander Sport treiben. Behinderung ist eine dauerhafte Beeinträchtigung, die z.B. durch einen Schwerbehindertenausweis bescheinigt wird. In Kategorie 1 werden tatsächlich bestehende durchgeführte inklusive Sportangebote prämiert, nach dem Kriterium „beste gelungene Inklusion“. In Kategorie 2 werden Konzepte zu inklusiven Sportangeboten prämiert, nach dem Kriterium „beste gelingende Inklusion“. Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine im Rhein-Kreis Neuss. Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 1.11.2014 vorgelegt werden. Hierzu sind im Haushalt Mittel bereitzustellen. Zur Begründung sei auf einige Auszüge aus dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.07.2012, Seiten 163-164, verwiesen: “ … die konkrete Umsetzung der mit inklusivem Sport in Verbindung stehenden Anforderungen (kann) … aber ohne die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen … nicht bewältigt werden…. Die Erfahrungen und Kenntnisse der Sportvereine und deren Organisationen sind auf dem Weg in ein inklusives Sportangebot insbesondere für diejenigen unverzichtbar, die ihre Vereine im Hinblick auf die inklusivere Ausgestaltung ihres Sportangebots öffnen wollen. ……. In NRW leben rund 2,6 Mio. Menschen mit einer Behinderung. Von ihnen sind gegenwärtig rd. 200.000 Menschen in ca. 1.500 Vereinen des Behinderten-Sportverbandes NRW organisiert. Ausgehend vom Grundsatz der Stärkung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teil habe behinderter Menschen, verbindet die Landesregierung mit ihrer Förderung das Ziel einer ganzheitlichen Rehabilitation. Sport soll die Erhaltung und Steigerung der verbliebenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die Aktivierung der Eigeninitiative, die Überwindung von Hemmungen und Hemmnissen, den Aufbau und die Festigung der inneren Stabilität und der Identität und des Selbstvertrauens bei Menschen mit Behinderungen unterstützen. Er soll damit wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen beitragen. Menschen mit Behinderungen sollen deshalb auch nachhaltig die Möglichkeit erhalten, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen.“ Mit freundlichen Grüßen Erhard Demmer gez. Beate Schmidt-Härlen Fraktionsvorsitzender sachkundige Bürgerin