Antrag: Eingangsdiagnose für Flüchtlingskinder an Schulen

Bisher wurden Flüchtlingskinder ohne erkennbare Einstiegsdiagnostik den Schulen zugewiesen. Dies führt dazu, dass für die notwendige individuelle Förderung im Rahmen der zweijährigen Regelförderdauer ein hoher Zeitverlust entsteht bzw. entstehen kann. Um eine individuelle Förderung „passgenau“ auf den jeweiligen Schüler zuzuschneiden, können Informationen aus vorangegangenen diagnostischen Verfahren sehr hilfreich sein.

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss beantraten wir, dass die in die weiterführenden Schulen einzugliedernden Flüchtlingskinder vor Eintritt in die jeweilige Schule umfangreich diagnostisch „getestet“ werden. Dabei soll die Diagnose schulische Vorkenntnisse, also den vorgefundenen Lernstand, insbesondere im mathematischen Denken (Mathematik) und hinsichtlich der sprachlichen Kompetenzen (Deutsch und ggf. Fremdsprachen) erfassen. Teilleistungsstörungen wie LRS und Dyskalkulie sind dabei gesondert zu erläutern. Auch motorische Fähigkeiten und der psychische Allgemeinzustand (Traumatisierungen?) sind zu überprüfen.

Das Kommunale Integrationszentrum soll mit dem Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss zusammen arbeiten und sich der allgemein-anerkannten diagnostischen Standard-Verfahren bedienen. Anschließend sollen die Ergebnisse des diagnostischen Gesamtverfahrens der aufnehmenden Schule mitgeteilt werden.