Dringlichkeitsantrag KONVERTER: Schwarze-Peter-Spiel beenden – Betroffene ernst nehmen

Spätestens seit der nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Energiewende in Deutschland wird über einen Konverter-Standort im Rhein-Kreis Neuss diskutiert. Damit soll zunächst für 15 Jahre Braunkohle-Strom aus dem hiesigen Revier nach Süd-Deutschland und später möglicherweise Wind-Strom von der Nordsee dorthin und zu uns geleitet werden. Der Konverter soll den als Gleichstrom über lange Strecken transportierten Strom in Wechselstrom umwandeln und umgekehrt. Technisch begründet werden Konverter wie auch die sogenannten HGÜ-Leitungen vor allem mit dem geplanten Ausbau des konventionellen Stromnetzes.

Egal welcher Standort für einen Konverter in die engere Auswahl rückt – ob Meerbusch-Osterath, Dormagen-Gohr, Grevenbroich-Frimmersdorf oder die Dreiecksfläche in Kaarst – es regt sich Widerstand gegen diese 20.000 Quadratmeter große und 20 Meter hohe Anlage. Das mit der Realisierung des letztlich von der Bundespolitik angestoßenen Projektes beauftragte Unternehmen Amprion hat bei der Auswahl möglicher Standorte im Rhein-Kreis Neuss regelmäßig den Unmut von Betroffenen erzeugt.

Parteiübergreifend hat der Kreistag daher schon frühzeitig beschlossen, dass der größtmögliche Abstand zur zusammenhängenden Wohnbebauung das entscheidende Kriterium bei der Realisierung des Konverters sein soll.

Nachdem nunmehr das Unternehmen Amprion erneut mit möglichen Standorten für den Konverter in die Öffentlichkeit getreten ist, haben sich in den letzten Tagen verstärkt unterschiedliche Amtsträger im Rhein-Kreis Neuss in die Diskussion eingebracht.

Vor diesem Hintergrund stellen wir für die Sitzung des Kreisausschusses am 19. September 2017 den nachstehenden Dringlichkeitsantrag:

Der Kreisausschuss stellt fest:

  1. Für das Gelingen der Energiewende ist der Bau eines Konverters – anders als insbesondere die Einrichtung von Energie-Speichern – nicht zwingend und vor allem im Rhein-Kreis Neuss nicht zwingend.
  2. Auch wenn sie letztlich juristisch keine Entscheidungskompetenz besitzen, sollten alle Hauptverwaltungsbeamtinnen / -beamten und gewählten Bürgervertreter*innen im Rhein-Kreis Neuss ihrer Verantwortung gegenüber den Betroffenen eines nicht gewünschten Konverters gerecht werden und jeden Anschein eines Schwarze-Peter-Spiels vermeiden sowie mit den betroffenen Bürger*innen zu einer kreisweit gemeinsamen Linie in der Konverter-Frage finden.
  3. Das Bemühen des Landrates, vor dem Hintergrund des mit der Erdverkabelung verbundenen HGÜ-Trassenverlaufs die Standortsuche für einen Konverter neu aufzunehmen, wird unterstützt.
  4. Auch im gesamten Rhein-Kreis Neuss sollte für die HGÜ-Leitung die Erdverkabelung vorgesehen werden.
  5. Sollte es trotz allem zur Festlegung eines Konverter-Standortes im Rhein-Kreis Neuss kommen, muss der größtmögliche Abstand zur zusammenhängenden Wohnbebauung das entscheidende Kriterium bleiben