Kreis-Grüne für Stichwahl

Laut Medienberichten erwägt die CDU-geführte Landesregierung, die Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten, so auch der Landräte, erneut abzuschaffen und das bereits zur Wahl im Jahr 2020 wirksam werden zu lassen. Dies soll über eine Änderung an dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags erfolgen.

Gegen dieses Vorhaben wendet sich die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Resolution, die im nächsten Kreisausschuss verabschiedet werden soll.

Fraktionsvorsitzender Erhard Demmer begründet den politischen Vorstoß so:

„Das Vorgehen der Landesregierung ist nicht nur ungewöhnlich, sondern in höchstem Maße intransparent und verringert die Anhörungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen (über die kommunalen Spitzenverbände) in nicht hinnehmbarer Weise. Zudem würde eine Abschaffung der Stichwahl zu einer deutlichen Schwächung der Legitimation der gewählten Landräte führen.

Ein Kandidat, der sich im ersten Wahlgang gegen vier weitere Mitbewerber mit 25 Prozent durchsetzt, konnte zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, hat aber andererseits eine Zweidrittel-Mehrheit der Wähler gegen sich.“

Auch Hans Christian Markert (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) ist der Ansicht, dass es bei der bisherigen Regelung bleiben sollte:

„Mit dem Instrument der Stichwahl können sich Wähler dann bewusst für einen der beiden Gewinner des ersten Wahlgangs entscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wähler und die Legitimation der Gewählten gleichermaßen. Nur so ist bürgernahe Demokratie möglich.“ 181212 KreisAS Resolution LR-Wahl 2020