Nachfrage zur Verwendung von Landesmitteln Inklusion

Aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion stellt das Land NRW seit 2015 Mittel zur Verfügung, die für nicht-lehrendes Personal verwendet werden sollen. Nach anfänglich T€ 146 p.a. wurden in 2017 T€ 295 p.a. bereitgestellt. Für das Jahr 2018 wurde die Inklusionspauschale für nicht-lehrendes Personal (Förderkorb II, § 2 Landesleistungsgesetz) im Rhein-Kreis Neuss nochmals auf T€ 595,5 mehr als verdoppelt.

Daneben wurden in 2018 für zusätzliche Sachkosten (Förderkorb I, § 1 Landesleistungsgesetz) T€ 17,9 für den Rhein-Kreis Neuss bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund haben wir den Rhein-Kreis Neuss gebeten, in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. September 2018 eine detaillierte Aufstellung darüber vorlegen, wie die Mittel der Förderkörbe I und II im Jahr 2017 verwendet wurden bzw. wie die Verwendung in 2018 etatisiert ist.