In einem Artikel in der NGZ vom 26. April 2018 wird die Planungsabsicht durch den Rhein-Kreis Neuss für die L 361n geschildert. (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/l-361n-kreis-will-bei-der-planung-einsteigen-aid-1.7538691) Hierzu möchten wir in der Sitzung des Kreisausschusses am 16. Mai 2018 erfahren:
- Auf welcher Beschlussgrundlage des Kreistages soll die Planung der L 361n stattfinden?
- Verfügt die Kreisverwaltung über das nötige Fachpersonal, um zum Beispiel die erwartende deutlich hohe Verkehrsbelastung mit den verbundenen Emissionen auf der L 361n mit ihrer topografische Lage und mit der extrem nahe Bebauung objektiv fachlich abzuwägen oder Alternativen zur geplanten Trasse zu berücksichtigen und den Naturschutz zu gewährleisten?
- Ist die Kreisverwaltung, vertreten durch den Landrat, nicht von vorneherein durch dessen positive Stellungnahme zur L 361n im Abwägungsprozess befangen?