Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes

Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist für die Tätigkeit von Prostituierten ab dem 1. Juli 2017 eine neue Anmeldepflicht vorgesehen. Zum Nachweis der Anmeldung soll eine bundeseinheitliche und fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir für die Sitzung des Kreisausschusses am 12. Juli 2017 nachstehende Fragen an die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss gestellt:

  1. Hat der Rhein-Kreis Neuss eine neue Prostituiertenberatungsstelle eingerichtet?
  2. Wie ist diese Beratungsstelle personell ausgestattet?
  3. Mit welchem finanziellen Aufwand rechnet der Rhein-Kreis Neuss im Zusammenhang mit der Beratung, den Formalien und der Überwachung im Rahmen der neuen Gesetzgebung durch die Bundesregierung?
  4. In welcher Höhe bekommt der Rhein-Kreis Neuss die anfallenden Kosten durch das Land / den Bund erstattet?