Inklusionsassistenz in der OGS – Ergänzung zu unserem Antrag vom 1.12.2016

In Ergänzung unseres Antrages aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss (siehe unten), dessen Behandlung in die Sitzung des Finanzausschusses am 14.03.2017 vorschoben wurde, geschlagen wir als Deckung zur Finanzierung der Inklusionsassistenz in der OGS die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Landesleistungsgesetzes zur Förderung der kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vor.

Begründung:

Das Land NRW hat den Kreisen für die Schuljahre 2016/2017 im sog. „Förderkorb II“ Mittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Mittel, die zur Finanzierung des nicht-lehrenden Personals für Unterstützungsstrukturen (z.B. OGS-Inklusionsassistenz) vorgesehen sind. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass die Landesregierung NRW diese Mittel aktuell noch verdoppelt hat.

Inklusionsassistenz in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 1. Dezember 2016 beantragt unsere Fraktion, dass der Rhein-Kreis Neuss für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Unterricht die erforderliche Assistenz für den Besuch des Offenen Ganztags ab dem 2. Halbjahr des laufenden Schuljahrs 2016/2017 sicherstellt und sich für die Kostenübernahme an den rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschlägen zu sogenannten Poollösungen für schulische Integrationshilfen des Landschaftsverbandes Rheinland (Vorlage – Nr. 14/1323) orientiert. Weiterhin beantragen wir, eine/n Vertreter*in der Initiative Igll e.V. einzuladen und Rederecht zu gewähren.

Begründung:

Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Unterrichts, die eine Inklusionsassistenz benötigen (und die im Vormittagsbereich gesichert ist), haben nicht die Möglichkeit, am Offenen Ganztag teilzunehmen, da ihnen bisher dafür keine Inklusionsassistenz bewilligt wird. An den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss mit Offenem Ganztag wird dagegen diese Assistenzleistung im Nachmittagsbereich selbstverständlich gewährt. In der Sondersitzung des Kreisschulausschusses am 17. August 2015 wurde von der Verwaltung in Aussicht gestellt, in einem Schul-Pool-Modell auch eine Inklusionsassistenz für den Offenen Ganztag vorzusehen. Bereits heute praktizieren Kommunen (Düsseldorf, Köln) die zutreffende Rechtsauslegung der geltenden Bestimmungen und bewilligen die Inklusionsassistenz zum Besuch des Offenen Ganztags. Das künftige Bundesteilhabegesetz, dessen Entwurf derzeit in Bundestag und Bundesrat beraten wird, wird diese Unterstützungsleistung im § 112 vorsehen.  Nicht nur die aktuell betroffenen Eltern und deren Kinder brauchen die Zusicherung der Inklusionsassistenz (ggf. auch als Gruppenassistenz), damit der Besuch des Offenen Ganztags möglich wird: für Eltern, die im Hinblick auf die Einschulung ihres Kindes mit besonderem Unterstützungsbedarf zum kommenden Schuljahr vor der Entscheidung stehen: „Inklusive Schule oder Förderschule?“, ist ein wesentliches Entscheidungskriterium, ob in der inklusiven Schule auch der Besuch des Offenen Ganztags gesichert ist.   Deshalb besteht sofort Handlungsbedarf, da die Schulentscheidungen  der Eltern jetzt anstehen und die Anmeldungen für die entsprechenden Schulen im Januar 2017 erfolgen. Eine weitere Begründung kann durch eine/n Vertreter*in der Initiative Igll e.V. erfolgen.