Kapitalanlagen und Finanzrücklagen des Rhein-Kreises Neuss

Mit dem Erlass vom 11.12.2012 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) die Grundsätze einer mittel-und langfristigen Kapitalanlage der Gemeinden und Gemeindeverbände modifiziert. Seit diesem Erlass obliegt es auch dem Rhein-Kreis Neuss, in eigener Verantwortung über die Grundsätze der Kapitalanlagen zu entscheiden.

Vor diesem Hintergrund in der Sitzung des Finanzausschusses am 26. September 2016 die Verwaltung um Darstellung gebeten, wo und in welcher Höhe die Finanzen des Rhein-Kreises Neuss zum Stichtag 30.06.2016 angelegt sind und welche Erträge sie (noch) erwirtschaften. Auch möchten wir wissen, wie die geltenden Anlagerichtlinien des Rhein-Kreises Neuss für seine Kapitalanlagen und Finanzrücklagen lauten.