Vergütungen des Landrates aus seinen Nebentätigkeiten bei RWE gehören in die Kreiskasse

Im Kreistag am 29. Juni 2016 beantragen wir, dass der Kreistag den Landrat auffordert, alle seit dem 17.02.2011 erhaltenen Vergütungen aus seiner Nebentätigkeit in Beirat und Aufsichtsrat von RWE an die Kreiskasse rückwirkend abzuführen und dies auch zukünftig zu tun. Die genaueren Modalitäten der Abführung werden im Ältestenrat festgelegt.

In einer Anfrage zum Thema „Mitgliedschaften des Landrates“ vom 17.06.2015 erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie der Auffassung sei, dass Vergütungen aus der Mitgliedschaft im RWE-Beirat und im RWE-Aufsichtsrat abzuführen seien. Herr Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nahm dazu ausweislich des Protokolls wie folgt Stellung: „Die Vergütungen sind bislang nicht abgeführt.“ Weiter heißt es: „Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer stellte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke noch einmal klar, dass er die Vergütung bislang nicht abgeführt habe, weil RWE die Berufungspraxis in den Beirat entsprechend den Vorgaben des Napp-Urteils geändert habe.“

Hinzuweisen ist zum einen, dass der Landrat nicht nur Mitglied in drei Beiräten bei RWE, sondern auch seit dem 17.02.2011 Aufsichtsratsmitglied der RWE-Power AG ist. Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.03.2011/ 2 C 12.09 durch die Erläuterung verschiedener Kriterien klargestellt, dass die Tätigkeit des Landrates in den RWE-Organen dem Hauptamt zuzuordnen ist.

In der Rede zum Doppelhaushalt 2016/17 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Landrat erneut aufgefordert, die Vergütungen abzuführen. Nach unserem Kenntnisstand hat der Landrat diese Brücke nicht genutzt. Deshalb stellen wir diesen Antrag in der Sitzung des Kreistages.