Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis-Neuss

In der Sondersitzung des Schulausschusses am 17. August 2015 stellen wir zusammen mit den Fraktionen von SPD und DIE LINKE/Piraten den gemeinsamen Antrag:

Beschluss:

  1. Der Schu­lauss­chuss beauf­tragt die Ver­wal­tung, dem Kreistag bis Ende Okto­ber 2015 eine konkrete Pla­nung inklu­sive einer konkreten Kosten­berech­nung zur Umset­zung der Inklu­sion an Schulen in der Träger­schaft des Rhein-Kreises-Neuss unter Ein­schluss der Ange­bote des Offe­nen Ganz­tags vorzulegen.
  2. Der Schu­lauss­chuss beauf­tragt die Ver­wal­tung, die ermit­tel­ten voraus­sichtlichen Kosten zur Umset­zung der schulis­chen Inklu­sion bere­its für den Haushalt­sen­twurf 2016 und den Haushalt­sen­twurf 2017 vorzuse­hen. Die bere­its fließen­den Lan­desmit­tel in Form der Inklu­sion­spauschale müssen auss­chließlich und voll­ständig zur Umset­zung der Inklu­sion in Schulen einge­setzt werden.
  3. Zur Umset­zung der schulis­chen Inklu­sion im Rhein-Kreis-Neuss wird ein Steuerungs­gremium gebildet, dem neben den Vertretern der Kreistags­frak­tio­nen und der Ver­wal­tung auch Vertreterin­nen und Vertreter der Schulen, der Freien Träger, der Schülervertre­tun­gen, von ein­schlägi­gen Ver­bän­den (z.B. IGLL aus Neuss, Leben­shilfe) und, wenn möglich, von beson­ders befähigten Per­so­nen (z.B. aus der Wis­senschaft) ange­hören. Hier sollen u.a. Stan­dards für Inklu­sion­sas­sis­tentin­nen und Inklu­sion­sas­sis­ten­ten vor­ber­aten wer­den, die anschließend seit­ens des Schulausschusses/Kreistages beschlossen werden.
  4. Dem Schu­lauss­chuss ist jährlich ein Zwis­chen­bericht zur Umset­zung der schulis­chen Inklu­sion vorzulegen.

Begrün­dung:
Der Rhein-Kreis-Neuss wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das in der Folge beschlossene 9. Schul­recht­sän­derungs­ge­setz u.a. zur Umset­zung der Inklu­sion an Schulen verpflichtet. Der Kreistag und die Ver­wal­tung haben sich hierzu zwar bere­its in der Ver­gan­gen­heit bekannt, Beratun­gen durchge­führt und daraus resul­tierend Ziele beschrieben, allerd­ings wurde seit­ens der Poli­tik haupt­säch­lich auf eine – auch finanzielle — Ver­ant­wor­tung des Lan­des ver­wiesen. Auf der Umset­zungsebene durch den Rhein-Kreis-Neuss selbst ist hinge­gen wenig passiert. So wurde in Beant­wor­tung einer Anfrage in der Sitzung des Kreistags am 23.06.2015 (Sitzungsvorlage-Nr. 40/0738/XVI/2015) deut­lich, dass weder die im Jan­uar 2015 zugewiesen Lan­desmit­tel zur Umset­zung der schulis­chen Inklu­sion ver­aus­gabt wor­den sind, noch gab es ein entsprechen­des Konzept zum Beispiel bezgl. der Aus­bil­dung von Inte­gra­tionsas­sis­ten­ten. Es fehlt darüber hin­aus eine Pla­nung, die eine konkrete Zeit­per­spek­tive mit inhaltlichen Zwis­chen­zie­len und serösen Kosten­berech­nun­gen verbindet. Bei den möglicher­weise über die zur Ver­fü­gung gestell­ten Lan­desmit­tel hin­aus gehen­den Kosten zur Umset­zung der schulis­chen Inklu­sion muss der Kreis die notwendi­gen Mit­tel – zumin­d­est bis zu Entschei­dung der Klage des Städte– und Gemein­de­bun­des – zur Ver­fü­gung stellen.