Anfrage zur Umsetzung der schulischen Inklusion im Rhein-Kreis Neuss

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten der Umsetzung der schulischen Inklusion u.a. mit jährlichen Mitteln für einen Belastungsausgleich für Sachausgaben (25 Millionen Euro landesweit) und einer Investitionspauschale für unterstützendes Personal (10 Millionen).

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, in der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2015 unserer nachstehenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch sind die dem Rhein-Kreis Neuss hieraus jährlich zufließenden Mittel
    a) als Belastungsausgleich und
    b) als Investitionspauschale?
  2. Wie viel davon wurde bisher jeweils verausgabt und wofür?
  3. Welche Maßnahmen zur zweckentsprechenden Nutzung dieser Mittel sind in diesem Jahr geplant, welche im nächsten?
  4. Was passiert mit den zugewiesenen Mitteln, die möglicherweise nicht zur Umsetzung der schulischen Inklusion verausgabt werden/wurden?

Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender

gez. Marco Becker, Kreistagsabgeordneter

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email