Rederecht in den Ausschüssen des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss hier: § 27 Nr. 4 der GO des Kreistages

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

in der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2015 bitten wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestimmt in Erweiterung des § 27 Nr. 4 seiner Geschäftsordnung, dass er und die vom Kreistag eingerichteten Ausschüsse in Ausnahmefällen zu einzelnen Punkten der Tagesordnung auch die sofortige Hinzuziehung von anwesenden Sachverständigen und/oder Einwohnerinnen und Einwohnern des Rhein-Kreises Neuss beschließen kann.

Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift der Person und der Fragen, zu denen sie hinzugezogen werden soll, zu begründen.

Begründung:
Hintergrund dieses Änderungsantrages – mit dem aktuellen Bezug auf die Diskussion zu TOP 6 der Sitzung des Schulausschusses am 1. Juni 2015 – ist die Herbeiführung einer bürgerfreundlicheren, offeneren Praxis, wie sie auch in den Ausschüssen der Städte und Gemeinden gehandhabt wird.

Wir sehen in der erweiterten Bürgerbeteiligungsmöglichkeit auch einen Weg hin zu weniger Politkverdrossenheit, wie sie leider an den Wahlbeteiligungen zunehmend ablesbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email