Anfrage zur Unterstützung kreisangehöriger Kommunen, in denen die Einführung des „Bremer Modell – Gesundheitsvorsorge Asylsuchender“ gewünscht wird

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

nach unserem Kenntnisstand sind die kreisangehörigen Kommunen grundsätzlich die Kostenträger der Gesundheitsversorgung Asylsuchender.
In vielen Städten wurde inzwischen die medizinische Regelversorgung für diesen Personenkreis verbessert und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen.
Damit kann dieser Personenkreis die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einerseits für die Betroffenen einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen und andererseits bei den Sozialämtern eine Senkung des Bearbeitungsaufwandes. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch ein solches Verfahren in erheblichem Umfang auch administrative Kosten einsparen lassen, etwa bei den Abrechnungsstellen.

Da wir es nicht als sinnvoll erachten, dass jede einzelne Kommune des Rhein-Kreises Neuss in einen Verhandlungsmarathon mit den gesetzlichen Krankversicherungen einsteigt, sehen wir hier den Rhein-Kreis Neuss am Zuge: Es gilt, die Interesse der kreisangehörigen Kommunen abzufragen und je nach Interessenlage dann gebündelt und – unter Beteiligung der kreisangehörigen interessierten Kommunen – einen Abschluss mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für das Kreisgebiet zu verhandeln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob seitens der Verwaltung die Bereitschaft besteht, sich an der Initiierung solch eines Prozess zu beteiligen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender

gez. Marco Becker, Kreistagsabgeordneter

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email