Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Rosellen,

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. Oktober 2014 ist keine Information der Verwaltung über die beschlossenen Änderungen des Kinderbildungsgesetzes vorgesehen. Wir bitten deshalb darum, nachfolgende Anfrage zu berücksichtigen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die wesentlichen Änderungen des Kinderbildungsgesetzes vorzustellen,
    soweit sie für die Kindertagesbetreuung im Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss relevant sind.
  2. Aus den gesetzlichen Änderungen ergeben sich für die Kitas im Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss zusätzliche Landesmittel. Um welche Summen handelt es sich?
  3. Nach welchen Kriterien werde diese zusätzlichen Mittel auf die jeweiligen Einrichtungen verteilt und warum wurde keine (und sei es nachträgliche) Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer, Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordneter

gez. Marco Becker
D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email