Kreisentwicklungskonzept Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rhein-Kreis Neuss hier: Inklusion im öffentlichen Leben, in Verwaltung und Politik im Rhein Kreis Neuss voranbringen

Sehr geehrter Herr Petrauschke,

zum oben genannten Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 25. März 2014 bitten wir
über unseren nachstehenden Antrag abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag:

Der Rhein-Kreis Neuss beschließt in Ergänzung des „Entwurfs Kreisentwicklungskonzeptes Inklusion von Menschen mit Behinderung“ die Umsetzung folgender Maßnahmen zur Inklusion und wirkt bei Maßnahmen in Zuständigkeit anderer Träger und Einrichtungen usw. auf die Umsetzung von Inklusion konsequent hin:

Der Rhein-Kreis Neuss richtet einen Inklusionsbeirat ein, mindestens die Hälfte der Mitglieder sind
Betroffene.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) betrifft alle Lebensbereiche und ist eine Querschnittsaufgabe über alle Dezernate einer Verwaltung hinweg. Deshalb wird eine Stabsstelle beim Landrat zur Umsetzung der UN-BRK eingerichtet.

Der Rhein-Kreis Neuss setzt Inklusion und einen konsequenten Servicegedanken in den Verwaltungsstrukturen und in seinen öffentlichen Einrichtungen um.

Das Personal des Rhein-Kreises Neuss wird zum Thema Inklusion fortgebildet.

Da der Rhein-Kreis Neuss schon durch das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der dazu erlassenen Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD NRW) und der Kommunikationshilfen Verordnung NRW (KHV NRW) verpflichtet ist, seh-, hör-, sprach- und geistig behinderten Menschen eine barrierefreie Kommunikation im Verwaltungsverfahren sicherzustellen, macht der Rhein Kreis Neuss bei diesem Personenkreis Schriftstücke und sonstige Kommunikationsformen in geeigneter Sprache zugänglich. Der Rhein Kreis Neuss verpflichtet sich, seh- und sprach-, hör- und geistig behinderte Menschen auf ihre Rechte in besonderer Weise hinzuweisen.
Kommunale Schriftstücke werden bei Bedarf in geeigneter Sprache, z.B. leichter Sprache oder Brailleschrift geschrieben.

An Menschen mit Behinderung werden Anträge bei Bedarf zugesendet.

Der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet sich, Aufklärungs-, Informations- und Beratungsveranstaltungen, öffentliche Räume und Plätze und politische Veranstaltungen barrierefrei und für Menschen mit Sinneseinschränkungen zugänglich zu machen.

Es erfolgt eine Begehung der öffentlichen Gebäude des Rhein-Kreises Neuss, dann aller kreisangehörigen Kommunen unter Beteiligung von Verwaltung und Politik und durch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die bestehende Barrieren dokumentieren und an zuständige Stellen weitergeben. Die Ergebnisse werden öffentlich gemacht (inklusiver Stadtplan, Kataster, Mängelmelder).

Der Rhein-Kreis Neuss ermöglicht eine niedrigschwellige Beteiligung an Planungsverfahren für Menschen mit Behinderung (Teilhabeplanung).

Der Rhein-Kreis Neuss sorgt für die Einrichtung öffentlicher, leicht zugänglicher behindertengerechter Toiletten an zentralen, d.h. frequentierten Punkten im Kreisgebiet, z.B. Neuss Innenstadt, Bahnhof etc..

Der Rhein-Kreis Neuss entwickelt ein Siegel „inklusiv im Rhein Kreis Neuss“ für Organisationen verschiedener Kategorien, z.B. inklusiver Arbeitgeber Rhein-Kreis Neuss, inklusives Kaufhaus/Einzelhandel Rhein-Kreis Neuss, inklusiver Sportverein Rhein-Kreis Neuss etc., das nach entsprechenden Kriterien an diese vergeben wird.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden Integrationsbetriebe bzw. Betriebe, die überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen vorhalten, bevorzugt berücksichtigt. Ausschreibungen sind entsprechend auszurichten.

Kinder und Jugend

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt den Ausbau von behindertengerechten Spielplätze im Kreisgebiet. Der Untergrund soll befahrbar sein bis zum Spielgerät (Schaukel, Seilbahn, Karussell, Wippe) und es soll Spielgerät für Rollstuhlfahrer installiert werden.

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt inklusive Jugendtreffs, Begegnungsstätten und Veranstaltungen von und mit Jugendlichen mit Behinderung.

Schule und Bildung

Der Rhein-Kreis Neuss setzt neue Konzepte der Integrationshilfe ein. Das Konzept der individuellen Einzelintegration und der Gruppenassistenz werden pädagogisch neu aufgebaut und evaluiert. Für jeden Fall wird mit den Eltern und Lehrern die geeignete Art der Integrationshilfe entschieden. Eine Gruppenassistenz kann pädagogisch vorteilhaft sein.
Ziel der Inklusion ist das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung bzw. unterschiedlicher Herkunft in den Schulen im Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss stellt dazu einen Schulentwicklungs- und Inklusionsplan auf, der alle in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen umfasst und der den Inklusionsprozess im Sinne der Zieldefinition steuert. Darüber hinaus fordert er die von ihm mitfinanzierten Ersatzschulen „Schule Marienberg“ und „Gymnasium Knechtsteden“ auf, sich am Inklusionsprozess zu beteiligen. Die Städte und Gemeinden werden gebeten, für die inklusive Bildung in den allgemeinbildenden Schulen Inklusionspläne aufzustellen und diese untereinander und mit dem Rhein-Kreis Neuss abzugleichen. Um die allgemein bildenden Schulen bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf inklusiv zu beschulen, werden die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in enger Absprache mit der Landesregierung zu Unterstützungszentren aufgebaut (und zunehmend für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet).
Der Rhein-Kreis Neuss begrüßt, dass die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren den Inklusionsprozess mit 175 Millionen Euro zusätzlich unterstützen will und zugesagt hat, die Kostenentwicklung weiter zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.
(Dieser Absatz ersetzt die Abschnitte 7.2.4.1, 7.2.4.5 und 7.2.4.8 des Entwurfs des Inklusionsplans)

Wohnen

Der Rhein-Kreis Neuss baut eine Qualitätssicherung im betreuten Wohnen auch für Senioren aus.

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt und veranlasst Möglichkeiten, Menschen im betreuten Wohnen besser in die Nachbarschaft und in die Ortsteile zu integrieren. Er unterstützt ehrenamtliche Patenschaften von einzelnen Menschen mit Behinderung für einzelne Menschen mit Behinderung und fördert Quartiersgestaltung und inklusiven Sozialraum.

Arbeit

Der Rhein-Kreis Neuss vermittelt verstärkt Informationen für Arbeitgeber zum Thema Inklusion, um Vorurteile abzubauen.

Der Rhein-Kreis Neuss schafft ergänzende Anreize für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Best-practice-Beispiele von Beschäftigungsverhältnissen von Menschen mit Behinderungen werden veröffentlicht (z. B. durch Plakette, Aufführung im Inklusionsatlas).

Der Rhein-Kreis Neuss regt mehr Integrationsprojekte zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an, z.B. Cafés auch als Treff- und Begegnungsstätte in allen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss.

Der Rhein-Kreis Neuss akquiriert bei den Unternehmen, die unterdurchschnittlich Schwerbehinderte beschäftigen bzw. eine Ausgleichsabgabe zahlen, Mittel für Integrationsprojekte und Inklusion durch Sponsoring. Sponsoren werden ebenfalls veröffentlicht (z.B. im Inklusionsatlas).

Der Rhein-Kreis Neuss bietet Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen an, mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer auch halbtags. Denn: „Die Behinderung selbst ist nicht immer der Grund für Arbeitslosigkeit, sondern meist die fehlende Berufsausbildung.“ (IK Seite 78)

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die persönliche Assistenz zur Arbeitssuche.

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt vermehrt die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Praktika als eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich kennenzulernen und die Arbeitssituation zu erproben.

Kultur und Freizeit

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt kulturelle Angebote (Einrichtungen und Veranstaltungen) mit Technologien, die alle Sinnesbehinderungen berücksichtigen, z.B. Gebärdensprache (einfache Sprache), Audiodeskription, Untertitel und Einsatz einer FM Anlage, auszustatten.

Sport

Der Rhein-Kreis Neuss gewinnt schnellstmöglich möglichst viele Sportvereine dazu, Inklusion im Sport auf breiter Basis umzusetzen und inklusive Sportangebote zu erstellen. Dazu vermittelt der Rhein-Kreis Neuss erfolgreich eine Leitidee zum inklusiven Sport.

Mobilität und ÖPNV

Der Rhein-Kreis Neuss weitet die zeitliche Flexibilität des Behinderten-Fahrdienstes aus. Das derzeitige Angebot bis 21.30 Uhr in der Woche und bis 22.30 Uhr am Wochenende wird als diskriminierend erlebt.

Der Rhein-Kreis Neuss wirkt darauf hin, dass die Haltestellen vor Friedhöfen behindertengerecht bedient und dass Wege auf Friedhöfen befestigt werden.

Über die Entwicklung zur Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Inklusion von Menschen mit
Behinderung wird jährlich dem Kreistag berichtet.

Die Verwaltung hatte uns im Zuge unserer Haushaltsberatungen auf Nachfrage mitgeteilt: „Die Kosten im Rhein-Kreis Neuss werden sich im Rahmen der vom Kreistag zur Verfügung gestellten Mittel bewegen.“
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, auch den Mitgliedern des Finanzausschusses am
11. März 2014 unseren Antrag als Tischvorlage zur Mitberatung zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender

D/ Kreistagsbüro und Fraktionsgeschäftsstellen im Rhein-Kreis Neuss – per Email
D/ nachrichtlich an den Vorsitzenden Finanzausschusses im Rhein-Kreis Neuss, Herrn Jüngerkes