Die Oppositionsfraktionen haben im Kreissozialausschuss geschlossen gegen die mit den neuen Mietobergrenzen verbundenen Verschlechterungen für manche Hartz-IV-Empfänger gestimmt.
„Zwar ist es positiv, dass die gröbsten handwerklichen Fehler der alten Mietwerterhebung durch die Verwaltung korrigiert wurde“, erklärt SPD-Sozialexperte Udo Bartsch und führt weiter aus: „Wie von der Opposition seit langem gefordert, bildet nun endlich fast jede kreisangehörige Kommune einen eigenen Wohnungsmarkttypen. Dies führt zu realistischeren Mietwerten.“
„Leider führt aber auch das neue von der Verwaltung vorgelegte Konzept wieder zu Verschlechterungen für manche Hartz-IV-Empfänger“, ergänzt Grünen-Sozialexpertin Angela Stein-Ulrich. „Durch den Wegfall des Wohnraumsicherungszuschlages müssen manche Arbeitslose damit rechnen, von der Verwaltung zum Umzug aufgefordert zu werden.“
„Es geht hier um Menschen, die meist ohne eigenes Verschulden ihren Arbeitsplatz verloren haben“, führt SPD-Kreistagsabgeordneter Denis Arndt aus. „Und jetzt sollen diese Menschen wieder ohne eigenes Verschulden auch noch ihre alte Wohnung verlieren. Nur weil sich die Berechnungsgrundlagen verändert haben!“
„Es ist unverständlich, dass die schwarz-gelbe Kreistagsmehrheit einer solchen unsozialen Regelung zugestimmt hat“, meint UWG-Fraktionsvorsitzender Carsten Thiel. „Aber wenigstens eine Verbesserung haben wir der Verwaltung abtrotzen können: Hartz-IV-Empfänger müssen bei Kostensenkungsaufforderungen zukünftig nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Monate neue Nachweise erbringen, dass sie noch keine kostengünstigere Wohnung gefunden haben“.
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